Jahresbericht 2023 über bedeutsame Vorkommnisse nach StrlSchV erschienen
Seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 besteht eine Verpflichtung der Strahlenschutzverantwortlichen zur Meldung bedeutsamer Vorkommnisse an die zuständige Behörde. Diese bewertet die Meldungen und leitet ihre Bewertung in pseudonymisierter Form an das BfS als zentrale Stelle weiter, die diese Informationen gemäß § 111 Abs. 1 StrlSchV systematisch auswertet und regelmäßig in Form eines Jahresberichts veröffentlicht.
Der Jahresbericht 2023 der zentralen Stelle ist jetzt erschienen und kann unter dem folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://doris.bfs.de/jspui/handle/urn:nbn:de:0221-2024103047848