Herzlich Willkommen bei der DGMP

Die DGMP ist die deutsche wissenschaftliche Fachgesellschaft für Medizinische Physik.  Aufgaben und Ziele

Deutsche Gesellschaft für
Medizinische Physik e.V.

Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin

Tel.: 030 / 916 070-15
office@dgmp.de

Mitwirkung der DGMP bei der Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten

Bei der Erteilung von Fachkunden für Medizinphysik-Experten (MPE) in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wird die DGMP als Sachverständiger gemäß § 20 Atomgesetz einbezogen.

Bitte beachten Sie: Das hier beschriebene Verfahren gilt derzeit (Stand: 15.11.2016) ausschließlich für Fachkundeanträge in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Grundsätzlich von der Fachkunde im Strahlenschutz zu unterscheiden ist die Fachanerkennung der DGMP, die in der Weiterbildungsordnung der DGMP geregelt und von der Fachkunde im Strahlenschutz undabhängig ist. Weitere Informationen zur Fachanerkennung finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Fachkunde für MPE

Um in Deutschland als MPE tätig zu sein, benötigen Sie gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin

  1. einen Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) in einem naturwissenschaftlich-technischen Fach,
  2. Nachweise, dass im Bereich der Medizinischen Physik ein Qualifikationsniveau erreicht ist, das dem eines Master-Abschlusses in Medizinischer Physik entspricht (wenn kein geeigneter Masterabschluss oder sonstige ausreichende Nachweise vorliegen, muss dies ggf. durch ein Fachgespräch nachgewiesen werden),
  3. eine praktische Vollzeit-Weiterbildung unter Anleitung eines fachkundigen MPE (Sachkunde) - die Dauer richtet sich nach dem Umfang der zu erwerbenden Fachkunde,
  4. Grund- und Spezialkurse im Strahlenschutz.

Auf der Basis dieser Nachweise erteilt die zuständige Behörde die Fachkunde in einem oder mehreren Anwendungsgebieten.

Das von APT, DRG und DGMP entwickelte Konzept zur strukturierten Ausbildung von Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik wird an der Universität Marburg umgesetzt.

Darüberhinaus befinden sich auf den Seiten der jungen Medizinphysik Informationen zur Weiterbildung, Fachkunde MPE und Fachanerkennung sowie Erfahrungsberichte: http://www.jmp.dgmp.de/de-DE/683/ausbildung-beruf

Im Mitgliederbereich finden Sie die Beschreibung des Verfahrens zum Erwerb der Fachkunde für Medizinphysik-Experten durch die Gutachter:innen der DGMP (bei der Zusammenarbeit mit Bayern und Baden-Württemberg) sowie mögliche Fragen bei der Durchführung des Fachgesprächs: Fachkunde (Fragen und SOP) (nur für Mitglieder verfügbar).

Vorlage zur Dokumentation der Sachkundezeit

Die Fachanerkennungskommission hat eine Tabelle als Vorlage für die notwendigen Tätigkeiten während der Sachkundezeit zur Erlangung der Fachkunde als MPE erarbeitet. Diese beruht auf den Vorgaben der Fachkunde-Richtlinie und kann hier heruntergeladen werden:

Tabelle Tätigkeiten Sachkunde

Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle das Sachkundezeugnis nicht ersetzt, sondern als Ergänzung dient.

Das Verfahren in Bayern und Baden-Württemberg

In Bayern und Baden-Württemberg sind Fachkundeanträge - wie in allen anderen Bundesländern - an die zuständige Stelle zu richten. Die zuständige Stelle leitet die Unterlagen der DGMP zu, die prüft, ob das für die Erteilung der beantragten Fachkunde erforderliche Qualifikationsniveau erreicht ist. Falls ein Fachgespräch erforderlich ist, wird dieses von der DGMP organisiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der Antragsunterlagen und des Fachgesprächs werden dokumentiert und der zuständigen Stelle im Sinne eines Gutachtens zugeleitet. Die zuständige Stelle entscheidet auf dieser Grundlage über die Erteilung der beantragten Fachkunde.

Ablaufschema zur Beurteilung der Fachkunde in BW und BY - zum Vergrößern bitte klicken.Ablaufschema Fachkunde Ablaufschema zur Beurteilung der Fachkunde in BW und BY - zum Vergrößern bitte klicken.

Das Verfahren in Hessen

In Hessen entscheiden die zuständigen Behörden auf Grundlage der Antragsunterlagen selbst, ob ein Fachgespräch erforderlich ist. Die DGMP übernimmt die Organisation und Durchführung des Fachgesprächs. Das Ergebnis des Fachgesprächs wird dokumentiert und der zuständigen Stelle im Sinne eines Gutachtens zugeleitet, die über die Erteilung der beantragten Fachkunde entscheidet.

Inhalt und Ablauf von Fachgesprächen

Das Fachgespräch wird von einem Gremium bestehend aus mindestens zwei auf den beantragten Anwendungsgebieten erfahrenen MPE durchgeführt, denen zur Vorbereitung die schriftlich vorgelegten Unterlagen zur Verfügung stehen. Das Fachgespräch dient ergänzend zu den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen der Feststellung, ob das erforderliche Qualifikationsniveau gemäß Anlage A 2 Nr. 3 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin erreicht ist. Das Fachgespräch soll die dort genannten Aspekte erfassen (Grundkenntnisse, Grundwissen bei allen Anwendungsgebieten sowie vertieftes Fachwissen auf den beantragten Anwendungsgebieten), insbesondere soweit sie in den vorgelegten Unterlagen nicht oder nicht nachvollziehbar berücksichtigt sind.

Ausgehend von den in den Unterlagen beschriebenen Kenntnissen werden fachliche Gesichtspunkte und Anwendungszusammenhänge anhand von offenen Ausgangs- und Vertiefungsfragen sowie generellen und speziellen Praxisbeispielen berufsnah mit dem Antragsteller erörtert. Ggf. wird dieser bei festgestellten Defiziten konsensorientiert über den erforderlichen Nachschulungsbedarf und die Realisierungsmöglichkeiten beraten.

Kosten

Die DGMP stellt den auftraggebenden Behörden für ihre Tätigkeit als Sachverständiger die folgenden Beträge in Rechnung:

  • 63,- Euro zzgl. der gesetzl. MwSt., wenn ein Fachgespräch nicht erforderlich ist (nur in Bayern und Baden-Württemberg anwendbar)
  • 249,- Euro zzgl. der gesetzl. MwSt., wenn ein Fachgespräch erforderlich ist

Dieser Betrag dient der Deckung von administrativen Kosten der Geschäftsstelle und, falls ein Fachgepräch erforderlich ist, der Deckung von Reisekosten der Fachberater.

Die dem Antragsteller von der zuständigen Behörde in Rechnung gestellten Gebühren können von diesem Betrag abweichen (z.B. weil der eigene Aufwand der Behörde berücksichtigt wird). 

Weitere Informationen

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der DGMP-Geschäftsstelle, Dr. Erik Gührs, gerne zur Verfügung (Email: guehrs(at)dgmp.de, Tel.: 030 / 3983 5190).