Studiengänge in Medizinischer Physik für das MPE-Qualifikationsniveau
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik hat auf Anfrage des Länderausschuss Röntgenverordnung und des Fachausschuss Strahlenschutz der Bundesländer in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe daran mitgewirkt eine Übersicht über die in Deutschland vorhandenen Studiengänge in Medizinischer Physik zu erarbeiten.
Aus dieser Übersicht geht hervor, welche Studiengänge das notwendige Qualifikationsniveau in Medizinischer Physik gemäß der Richtlinien "Strahlenschutz in der Medizin" und "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" vermitteln, um die Voraussetzung für die geeignete Ausbildung im Rahmen der Anerkennung der Fachkunde im Strahlenschutz als Medizinphysik-Experte zu erfüllen.
Diese Übersicht soll weiterhin
- den zuständigen Landesbehörden als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Ausbildungstiefe in Medizinischer Physik von Bewerbern für die Fachkunde als Medizinphysik-Experte dienen,
- es Studierenden der Medizinischen Physik, die eine Tätigkeit in der klinischen Praxis anstreben, ermöglichen, ihr Studium so zu gestalten, dass sie nach Erwerb des Masterabschlusses alle für die Anerkennung der Fachkunde als Medizinphysik-Experte erforderlichen Ausbildungsinhalte (ohne Sachkunde) absolviert haben oder erkennen können, welche Ausbildungsinhalte noch nicht vollständig nachgewiesen sind und
- den Hochschulen als Grundlage für eine Weiterentwicklung ihrer Curricula in den Studiengängen in Medizinischer Physik dienen.
Die Übersicht können Sie hier herunterladen: Übersicht Studiengänge (Stand Juni 2021) (Diese Liste ist nicht von den Ländern autorisiert, sondern stellt eine Aktualisierung der autorisierten Listen die Veränderungen der Inhalte der Studiengänge dar. Die bisherige autorisierte Liste finden Sie hier: Übersicht Studiengänge - Stand Juli 2018).
Zur besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit beachten Sie bitte die Hinweise in diesem Dokument: Anleitung Tabelle
Diese Übersicht stellt keine Bewertung der Qualität der akademischen Ausbildung der einzelnen Studiengänge dar. Die inhaltliche Ausgestaltung der Studiengänge und deren Qualitätssicherung bleibt Aufgabe der Hochschulen.
Der Erwerb der Fachkunde als MPE ist auch für Absolventinnen und Absolventen von Masterstudiengängen in Medizinischer Physik möglich, die den in den Richtlinien adressierten Stoffkatalog nicht vollumfänglich abbilden. In solchen Fällen ist i.d.R. ein Fachgespräch für die Antragstellerinnen und Antragsteller notwendig. Der Inhalt des Fachgespräches sollte sich dabei an den fehlenden Stoffinhalten orientieren. Fehlende Inhalte während des Studiums können aber durch weitere Fortbildungsveranstaltungen wie beispielsweise der Winterschule für Medizinische Physik nachgewiesen werden, so dass ein Fachgespräch ggfls. nicht notwendig ist.
In jedem Fall bleibt die Anerkennung der Fachkunde als MPE hoheitliche Aufgabe der Bundesländer und wird von diesen erteilt. Die DGMP unterstützt einzelne Bundesländer (Hessen, Baden-Württemberg und Bayern) in diesem Verfahren als Sachverständiger.