Studiengänge in Medizinischer Physik für das MPE-Qualifikationsniveau

Der Fachausschuss Strahlenschutz der Bundesländer hat eine Übersicht über die in Deutschland vorhandenen Studiengänge in Medizinischer Physik erarbeitet.

Aus dieser Übersicht geht hervor, welche Studiengänge das notwendige Qualifikationsniveau in Medizinischer Physik gemäß der Anlage 1 des Richtlinienmoduls zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)„Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)“ - Anforderungen an den Erwerb - vom 01.02.2021 (GMBl. S. 428).

Diese Übersicht soll weiterhin

  1. den zuständigen Landesbehörden als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Ausbildungstiefe in Medizinischer Physik von Bewerber:innn für die Fachkunde als Medizinphysik-Experte dienen,
  2. es Studierenden der Medizinischen Physik, die eine Tätigkeit in der klinischen Praxis anstreben, ermöglichen, ihr Studium so zu gestalten, dass sie nach Erwerb des Masterabschlusses alle für die Anerkennung der Fachkunde als Medizinphysik-Experte erforderlichen Ausbildungsinhalte (ohne Sachkunde) absolviert haben oder erkennen können, welche Ausbildungsinhalte noch nicht vollständig nachgewiesen sind und
  3. den Hochschulen als Grundlage für eine Weiterentwicklung ihrer Curricula in den Studiengängen in Medizinischer Physik dienen.

Datenerhebung und Veröffentlichung erfolgte auf Wunsch durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Die Übersicht können Sie hier herunterladen (die bisherigen Bewertungsmatrizen aus 2018 und 2021 sind für Absolvent:innen und Absolventen älterer Jahrgängeweiterhin weiterhin verfügbar):

Diese Übersicht stellt keine Bewertung der Qualität der akademischen Ausbildung der einzelnen Studiengänge dar. Die inhaltliche Ausgestaltung der Studiengänge und deren Qualitätssicherung bleibt Aufgabe der Hochschulen.

Der Erwerb der Fachkunde als MPE ist auch für Absolvent:innen von Masterstudiengängen in Medizinischer Physik möglich, die den in den Richtlinien adressierten Stoffkatalog nicht vollumfänglich abbilden. In solchen Fällen ist i.d.R. ein Fachgespräch für die Antragsteller:innen notwendig. Der Inhalt des Fachgespräches sollte sich dabei an den fehlenden Stoffinhalten orientieren. Fehlende Inhalte während des Studiums können aber durch weitere Fortbildungsveranstaltungen wie beispielsweise der Winterschule für Medizinische Physik nachgewiesen werden, so dass ein Fachgespräch ggfls. nicht notwendig ist.

In jedem Fall bleibt die Anerkennung der Fachkunde als MPE hoheitliche Aufgabe der Bundesländer und wird von diesen erteilt. Die DGMP unterstützt einzelne Bundesländer (Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg und Bayern) in diesem Verfahren als Sachverständiger.