Ehrenmitglieder der DGMP

Die Ehrenmitgliedschaft kann Persönlichkeiten angetragen werden, die sich um die Erreichung der Ziele der Gesellschaft besondere Verdienste erworben haben.

Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft wird der Mitgliederversammlung vom Vorstand vorgeschlagen und muss von dieser mit Dreiviertelmehrheit gebilligt werden. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie haben außerdem das Recht, an den Beratungen des Beirats teilzunehmen. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.