Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft wird der Mitgliederversammlung vom Vorstand vorgeschlagen und muss von dieser mit Dreiviertelmehrheit gebilligt werden. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie haben außerdem das Recht, an den Beratungen des Beirats teilzunehmen. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.