Hinweis: Die Weiterbildungsermächtigung ist immer auch an die Weiterbildungsinstitution gebunden. Bei einem Arbeitsplatzwechsel der zur Weiterbildung ermächtigten Person in eine andere Einrichtung muss die Weiterbildungsermächtigung neu beantragt werden.
N6. Strahlentherapie
N7. Nuklearmedizin
N8. Röntgendiagnostik
N9. Klinische Audiologie
N10. Klinische Anwendungen von Lasern
N11. Klinisch-medizinische Optik
N12. Klinische Anwendung von Ultraschall
N13. Klinische Anwendung der Magnetresonanz
N14. Physikalische Messtechniken in der Medizin
N15. Medizinische Akustik
N16. Physiologische Optik und Lichttechnik
N17. Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin
N18. Physikalische Medizin
N19 Strahlenschutz in der Medizin
N20. Klinische Medizininformatik
Die Beantragung erfolgt bei der Fachanerkennungskommission der DGMP. Für die Zertifizierung als WBE fallen keine Gebühren an. Bitte reichen Sie die Unterlagen bei der DGMP-Geschäftsstelle per Email ein.