Für die Zertifizierung1 als klinische:r Medizinphysiker:in (DGMP) müssen folgende Vorausetzungen erfüllt sein:
Besonderheit: Für die Fachgebiete N6 Strahlentherapie, N7 Nuklearmedizin und N8 Röntgendiagnostik wird zur Vereinfachung die jeweilige MPE-Fachkunde in Verbindung mit einem Masterabschluss als Nachweis der Eingangsqualifikation anerkannt.
Nach Beurteilung der Antragsunterlagen durch die Fachanerkennungskommission findet ein Fachgespräch im beantragten Fachgebiet statt.
Nach erteilter Zertifizierung besteht die Möglichkeit, diese um weitere Fachgebiete zu erweitern. Für die Erweiterung um ein neues Fachgebiet gelten die gleichen Anforderungen wie für die Zertifizierung als klinische:r Medizinphysiker:in, jedoch müssen für die Weiterbildung nur min. 150 Leistungspunkte im zusätzlichen Fachgebiet nachgewiesen werden. Auf dem Themengebiet des neuen Fachgebietes wird ebenfalls ein Fachgespräch durchgeführt.
1Erfolgt eine Zertifizierung außerhalb der klinischen Tätigkeit, erfolgt die Zertifizierung als Medizinphysiker:in. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Fachanerkennungskommission.
2Absolvent:innen von Diplom-Studiengängen mit einer Regelstudiendauer von fünf Jahren (10 Semester) werden Absolvent:innen von Master-Studiengängen gleichgestellt. Für Absolvent:innen von Diplom-Studiengängen an einer Fachhochschule wird durch eine Einzelfallprüfung die Eignung durch die Fachanerkennungskommission festgestellt. In strittigen Fällen entscheidet der Vorstand der DGMP.
3In der Übergangszeit bis zum 31.12.2030 kann dies auch ein:e externe:r Mentor:in.
4Bei Vorliegen eines Studienabschlusses, für den eine Studiengangzertifizierung der DGMP vorliegt, können Inhalte des Studienganges als Leistungspunkte anerkannt werden, ansonsten sind sie in der Wetierbildungszeit zu erwerben. Der genaue Umfang ist auf dem Studiengangzertifikats des entsprechenden Studienganges ausgewiesen.