Rezertifizierung als klinische:r Medizinphysiker:in

Ziel: Die Rezertifizierung sichert die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung und ist Voraussetzung für den Erhalt der Zertifizierung als klinische:r Medizinphysiker:in.

Voraussetzungen für die Beantragung

  • Antragstellung alle 5 Jahre über die Fachanerkennungskommission.
  • Nachweis von 250 Leistungspunkten aus der Medizinischen Physik (Fortbildung, wissenschaftliche Tätigkeiten, Lehre etc.).
  • Für Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik zusätzlich: Vorlage der letzten Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz.

Hinweis: ohne rechtzeitige Rezertifizierung verliert die Zertifizierung als klinische:r Medizinphysiker:in bzw. als WBE ihre Gültigkeit.In begründeten Ausnahmesituationen kann ein Antrag auf Fristverlängerung für die Rezertifizierung an die Fachanerkennungskommission gestellt werden.

Fachgebiete der Medizinischen Physik
  • N6. Strahlentherapie
  • N7. Nuklearmedizin
  • N8. Röntgendiagnostik
  • N9. Klinische Audiologie
  • N10. Klinische Anwendungen von Lasern
  • N11. Klinisch-medizinische Optik
  • N12. Klinische Anwendung von Ultraschall
  • N13. Klinische Anwendung der Magnetresonanz
  • N14. Physikalische Messtechniken in der Medizin   
  • N15. Medizinische Akustik   
  • N16. Physiologische Optik und Lichttechnik   
  • N17. Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin 
  • N18. Physikalische Medizin  
  • N19 Strahlenschutz in der Medizin 
  • N20. Klinische Medizininformatik 

Antragstellung und Gebühren

Die Beantragung erfolgt bei der Fachanerkennungskommission der DGMP. Für die Rezertifizierung fallen Gebühren an. Bitte reichen Sie die Unterlagen bei der DGMP-Geschäftsstelle per Email ein.