Der Zugang zum Berufsfeld Medizinphysik ist in Deutschland aber bisher nur unzureichend geregelt. Lediglich in den ionisierenden Fächern gibt es mit der Fachkunde als MPE eine Reglementierung über bestimmte Tätigkeitsfelder in der Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik zu denen MPEs hinzugezogen werden müssen. Die einzige Fortbildungsverpflichtung für MPE besteht in der regelmäßigen Absolvierung von Strahlenschutzkursen (Aktualisierungskurse, alle fünf Jahre mit 8 UE) und ist damit verschwindend gering.
In fast allen Gesundheitsberufen ist der Zugang zum Beruf (Ärzt:innen, Apotheker:innen, Pflege, Ergo- und Physiotherapeut:innen, MTR) gesetzlich geregelt und an hohe Maßstäbe geknüpft. Für die Ärzteschaft besteht zudem eine kontinuierliche Verpflichtung zur jährlichen Fortbildung (50 UE p.a.).
Angesicht des hohen Maßes an Verantwortung, das Medizinphysiker:innen im klinischen Alltag leisten, fordert die DGMP, dass sowohl der Zugang zu Beruf als auch eine Fortbildungsverpflichtung gesetzlich durch ein Klinisches Medizinphysiker:innen-Gesetz (KlMedPhysG) geregelt wird.
Wesentliche Bausteine des Gesetzes sind:
2022 hat die DGMP zudem den Bericht „Gesundheitsberuf Klinische Medizinphysiker:in: Ein Bericht über Stellenbestand, Stellenbedarf, Ausbildung und Ausbildungskosten in Deutschland“ veröffentlicht.