Bitte beachten Sie: Das hier beschriebene Verfahren gilt derzeit ausschließlich für Fachkundeanträge in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.
Um in Deutschland als MPE tätig zu sein, benötigen Sie gemäß Richtlinienmodul: Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE):
Auf der Basis dieser Nachweise erteilt die zuständige Behörde die Fachkunde in einem oder mehreren Anwendungsgebieten.
Darüberhinaus befinden sich auf den Seiten der jungen Medizinphysik Informationen zur Weiterbildung, Fachkunde MPE und Fachanerkennung sowie Erfahrungsberichte.
Im DGMP-Moodle finden Sie die Beschreibung des Verfahrens zum Erwerb der Fachkunde für Medizinphysik-Experten durch die Gutachter:innen der DGMP (bei der Zusammenarbeit mit Bayern und Baden-Württemberg) sowie mögliche Fragen bei der Durchführung des Fachgesprächs: Fachkunde (Fragen und SOP).
Die Fachanerkennungskommission hat eine Tabelle als Vorlage für die notwendigen Tätigkeiten während der Sachkundezeit zur Erlangung der Fachkunde als MPE erarbeitet. Diese beruht auf den Vorgaben der Fachkunde-Richtlinie und kann hier heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle das Sachkundezeugnis nicht ersetzt, sondern als Ergänzung dient.
In Bayern und Baden-Württemberg sind Fachkundeanträge - wie in allen anderen Bundesländern - an die zuständige Stelle zu richten. Die zuständige Stelle leitet die Unterlagen der DGMP zu, die prüft, ob das für die Erteilung der beantragten Fachkunde erforderliche Qualifikationsniveau erreicht ist. Falls ein Fachgespräch erforderlich ist, wird dieses von der DGMP organisiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der Antragsunterlagen und des Fachgesprächs werden dokumentiert und der zuständigen Stelle im Sinne eines Gutachtens zugeleitet. Die zuständige Stelle entscheidet auf dieser Grundlage über die Erteilung der beantragten Fachkunde.
In Hessen entscheiden die zuständigen Behörden auf Grundlage der Antragsunterlagen selbst, ob ein Fachgespräch erforderlich ist. Die DGMP übernimmt die Organisation und Durchführung des Fachgesprächs. Das Ergebnis des Fachgesprächs wird dokumentiert und der zuständigen Stelle im Sinne eines Gutachtens zugeleitet, die über die Erteilung der beantragten Fachkunde entscheidet.
Das Fachgespräch wird von einem Gremium bestehend aus mindestens zwei auf den beantragten Anwendungsgebieten erfahrenen MPE durchgeführt, denen zur Vorbereitung die schriftlich vorgelegten Unterlagen zur Verfügung stehen. Das Fachgespräch dient ergänzend zu den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen der Feststellung, ob das erforderliche Qualifikationsniveau gemäß Anlage 1 Richtlinienmodul: Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) erreicht ist. Das Fachgespräch soll die dort genannten Aspekte erfassen (Grundkenntnisse, Grundwissen bei allen Anwendungsgebieten sowie vertieftes Fachwissen auf den beantragten Anwendungsgebieten), insbesondere soweit sie in den vorgelegten Unterlagen nicht oder nicht nachvollziehbar berücksichtigt sind.
Ausgehend von den in den Unterlagen beschriebenen Kenntnissen werden fachliche Gesichtspunkte und Anwendungszusammenhänge anhand von offenen Ausgangs- und Vertiefungsfragen sowie generellen und speziellen Praxisbeispielen berufsnah mit dem Antragsteller erörtert. Ggf. wird dieser bei festgestellten Defiziten konsensorientiert über den erforderlichen Nachschulungsbedarf und die Realisierungsmöglichkeiten beraten.
Die DGMP stellt den auftraggebenden Behörden für ihre Tätigkeit als Sachverständiger die folgenden Beträge in Rechnung:
Dieser Betrag dient der Deckung von administrativen Kosten der Geschäftsstelle und, falls ein Fachgepräch erforderlich ist, der Deckung von Reisekosten der Fachberater.
Die dem Antragsteller von der zuständigen Behörde in Rechnung gestellten Gebühren können von diesem Betrag abweichen (z.B. weil der eigene Aufwand der Behörde berücksichtigt wird).