Analysiert wurden dabei sowohl mögliche Entwicklungsstörungen des Embryos oder Fetus als auch langfristige Risiken wie die Entstehung bösartiger Erkrankungen. Die SSK stellt fest, dass die seit 1984 geltenden Grenzwerte und Schutzempfehlungen weiterhin angemessen sind: So bleiben der Grenzwert für die monatliche Organ-Äquivalentdosis am Uterus für beruflich strahlenexponierte gebärfähige Personen sowie die maximale zulässige Uterus-Dosis für den Zeitraum nach Bekanntgabe der Schwangerschaft unverändert. Radiologische Maßnahmen während einer Schwangerschaft erfordern eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung im interdisziplinären Gespräch zwischen Ärztin oder Arzt und der betroffenen Person.